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Allgemeine Informationen

Info: Wichtige Änderungen für Kassensysteme ab 01.01.2020

Alle aktuellen Informationen zur TSE finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen.

Anwendererlass zur Abgabenordnung § 146 a AO vom 17.06.2019

TSE steht für "Technische Sicherheitseinrichtung" und bezieht sich auf die gesetzliche Anforderung in Deutschland, dass Kassen ab dem 1. Januar 2020 mit einer TSE ausgestattet sein müssen. Die TSE ist ein Hardware-Sicherheitsmodul, das in die Kasse integriert oder als separates Gerät angeschlossen werden kann. Es soll sicherstellen, dass alle Kassendaten manipulationssicher gespeichert und jederzeit abrufbar sind.

Die TSE speichert alle Transaktionsdaten, die während der Nutzung der Kasse erzeugt werden, und generiert für jede Transaktion eine elektronische Signatur, die von der Finanzbehörde zur Prüfung der Kassenbuchführung verwendet werden kann. Die TSE muss von einem unabhängigen Prüfer zertifiziert sein, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Die Installation und Nutzung einer TSE ist für alle Unternehmen mit Kassensystemen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die nicht konform sind, riskieren hohe Geldstrafen und strafrechtliche Konsequenzen. Es ist wichtig, bei der Auswahl einer Kassensoftware darauf zu achten, dass sie TSE-konform ist und eine nahtlose Integration der TSE unterstützt.

DSFinV-K 2.3 - Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme

Die DSFinV-K (Datenstandard Finanzverwaltung - Kassensysteme) ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Datenaustausch zwischen Kassensystemen und Finanzbehörden in Deutschland. Sie soll sicherstellen, dass die Daten, die von den Kassensystemen erzeugt werden, in einem einheitlichen Format vorliegen und von der Finanzverwaltung automatisiert geprüft werden können.

Die aktuelle Version der DSFinV-K ist 2.3, die seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Die DSFinV-K 2.3 enthält unter anderem spezifische Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die seit dem 1. Januar 2020 für alle Kassensysteme in Deutschland verpflichtend ist.

Die DSFinV-K 2.3 umfasst die Beschreibung von Datenformaten für die Übermittlung von Stammdaten, Tagesendsummen, Einzelaufzeichnungen, Zusammenfassenden Meldungen und Prüf- und Fehlerprotokollen. Sie stellt auch Anforderungen an die Sicherheit der Datenübertragung und den Datenschutz.

Es ist wichtig, dass Unternehmen, die Kassensysteme in Deutschland verwenden, sicherstellen, dass ihre Systeme DSFinV-K 2.3-konform sind, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechen.

Belegausgabepflicht

Bei Verwendung eines computergestützten Kassensystems ist die Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2020 zu befolgen.

POS.expert Version 20.1.x

Ab der Version 20.1.x ist POS.expert nur noch mit der TSE einsetzbar. Die technische Sicherheitseinrichtung wird als Micro-SD Karte in einem USB-Stick ausgeliefert. Diese fiskalisierte Hardware beziehen wir von dem Schweizer Unternehmen Swissbit.

Bundesministerium der Finanzen

Lesen Sie hier alle relevanten Fakten und das FAQ des Finanzministerium. Falls Sie Fragen haben empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen.

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