FAQ
Ab dem 01.01.2020 müssen Kassen und Kassensysteme (elektronische Aufzeichnungssysteme) zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vorsehen.
Das heißt: Kassen müssen durch eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, die bestimmte Vorgänge in der Kasse manipulationssicher protokolliert. Das konkret eingesetzte TSE-Modell muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
Wichtig: Die betroffenen Kassen müssen außerdem innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Die erstmalige Mitteilung muss bis zum 31.01.2020 erfolgen.
Die TSE Hardware können Sie direkt bei uns bestellen. Den USB TSE-Stick der Firma Swissbit können Sie ganz einfach selbst installieren und in Betrieb nehmen.
Hier gelangen Sie zum Bestellformular.
Nein, Sie benötigen nur eine TSE an den Arbeitsplätzen wo Sie kassieren oder bare und unbare Buchungen vornehmen. Falls Sie einen Backoffice Arbeitsplatz haben, an dem Sie nur in der Warenwirtschaft arbeiten und z.B. Artikel anpassen, benötigen Sie dort keine TSE.
Ja, laut der Kassensicherungsverordnung gilt: wenn Sie eine neue digitale Kasse gekauft haben, muss diese innerhalb eines Monats beim Finanzamt gemeldet werden. Allerdings sind die Finanzämter aktuell noch nicht vorbereitet, weshalb es noch keinen offiziellen Termin dafür gibt.
Nein, dies ist nicht mehr erlaubt.
Die TSE registriert diese Veränderung und würde es als Manipulation speichern. Änderungen an der Datenbank dürfen nur an der offiziellen Hardware vorgenommen werden. Falls Sie eine neue Hardware haben, können Sie diese natürlich ohne Probleme tauschen.
weitere TSE FAQ's
Ist eine bereits eingerichtete TSE defekt oder entfernt worden, kann trotzdem weiterkassiert werden. Auf den Bons und Buchungsbelegen wird darauf hingewiesen, dass die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgefallen ist. Es muss schnellstens für Ersatz der TSE gesorgt werden.
Mit dieser Einstellung können keine Kassiervorgänge oder Buchungen vorgenommen werden. Diese Einstellung ist z.B. für das Backoffice zu verwenden.
Bei manchen Windows10 Installationen fehlt das o.g. Modul. Dieses Modul kann über das Startmenü (Windows) im POS.expert Ordner nachinstalliert werden. (z.B. wormapi.dll nicht vorhanden)
Zusätzlich zu Ihrer Datenbank sichern Sie bitte das TSE-Verzeichnis von POS.expert.